Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
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Donner + Kern gGmbH
Berliner Straße 11
01067 Dresden
(Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Aktuelle Informationen - einschließlich der Wahlprogramme - zum Stand, zur Entwicklung und Zukunft in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen
Gesprächspartner:
Herr Lothar Bienst, Bildungspolitischer Sprecher der CDU im Sächsischen Landtag
Frau Sabine Friedel, Bildungspolitische Sprecherin der SPD im Sächsischen Landtag
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI